Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SeLa Clean — Gebäudereinigung
GbR Laura Fernández Ciszewski & Selina Elyahyaoui
Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen SeLa Clean — Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmerin") und dem Auftraggeber.
  2. Sie gelten für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen durch die Auftragnehmerin. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Angebot.
  2. Die Leistungen werden wie im Auftrag vereinbart ausgeführt. Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).
  3. Grundlegend gelten für die Leistungen die vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks herausgegebenen Richtlinien für die Vergabe und Abrechnung (BIV-Richtlinien) in der jeweils gültigen Fassung, soweit in diesen AGB oder im Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
  4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten sachgemäß qualifizierter Dritter (Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer) zu bedienen. Die Auftragnehmerin bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Mittel wie Wasser, elektrische Energie, Papier- und sonstige Abfalltonnen sowie die für die Unterbringung der Reinigungsmittel und -geräte erforderlichen verschließbaren Räume oder Schränke unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber verschafft den Mitarbeiterinnen der Auftragnehmerin freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten und trifft die notwendigen organisatorischen und ggf. baulichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu ermöglichen.
  3. Vor Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiterinnen der Auftragnehmerin in sämtliche vorhandene, für die Auftragsausführung relevante technische Einrichtungen des Objektes einzuweisen sowie jegliche mögliche Gefahrenquelle ausdrücklich zu beschreiben.
  4. Für die Zeit der Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Auftraggeber Tiere aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder so zu sichern, dass eine Gefährdung der Mitarbeiterinnen ausgeschlossen ist.

§ 4 Termine und Verzug

  1. Verbindliche Terminabsprachen bedürfen der Textform.
  2. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Nichtzugänglichkeit des Objekts), ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses.
  3. Wird die Auftragnehmerin in Verzug gesetzt, so kann der Auftraggeber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform vom Vertrag zurücktreten.
  4. Werden vereinbarte Termine durch den Auftraggeber kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) abgesagt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu berechnen.

§ 5 Preise und Vergütung

  1. Es gelten die im Auftrag bzw. Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, wird die Leistung nach Zeitaufwand auf Stundenbasis abgerechnet. Bei Pauschalpreisen gilt der im Auftrag vereinbarte Festpreis.
  3. Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
  4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Veränderungen der tariflichen Löhne, der Sozialabgaben oder der Materialkosten die Preise angemessen anzupassen. Eine Preisanpassung wird spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
  5. Angebote der Auftragnehmerin sind — sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet — freibleibend und gelten für die Dauer von drei Monaten ab Abgabe.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  2. Bei wiederkehrenden Reinigungsleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Nachhinein.
  3. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail im PDF-Format.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung

  1. Reinigungsleistungen gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich Einwendungen erhebt.
  2. Bei einmaligen Reinigungsleistungen erfolgt die Abnahme spätestens einen Werktag nach Fertigstellung.
  3. Werden berechtigte Mängel gerügt, ist die Auftragnehmerin zur Nachbesserung verpflichtet.
  4. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen nicht weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der jeweiligen Leistung.
  6. Die Auftragnehmerin garantiert nicht, dass alle Verschmutzungen, Verfärbungen oder Vergilbungen restlos beseitigt werden können.

§ 8 Ausschluss von Gewährleistung bei besonderen Reinigungsarten

  1. Teppiche, Auslegeware, Polstermöbel: Die Auftragnehmerin bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von textilen Bodenbelägen oder Polstermöbeln.
  2. Plexiglas, ESG-Glas: Bei der Reinigung von Plexiglas oder Einscheibensicherheitsglas kann ein leichtes Verkratzen der Oberfläche nicht ausgeschlossen werden.
  3. Solar- und Photovoltaikanlagen: Für die technische Funktionsfähigkeit der Anlage nach der Reinigung wird keine Gewähr übernommen.
  4. Plissees und Innenrollos: Beschädigungen an Stoff und Führdraht im Rahmen der Fensterreinigung sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  5. Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Für den Verlust von oder die Beschädigung von Gegenständen haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wertgegenstände sollten vor Beginn der Reinigungsarbeiten sicher verwahrt werden.
  4. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiterinnen und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren.
  2. Den Mitarbeiterinnen der Auftragnehmerin ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten oder Dokumente zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen.
  3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung erhoben und verarbeitet. Es gilt die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.
  4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers in eine Referenzliste aufzunehmen. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit in Textform widersprechen.

§ 11 Schlüssel und Zugang

  1. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Schlüssel oder Zugangscodes sind vom Auftraggeber rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  2. Für den Verlust von oder die Beschädigung von Schlüsseln haftet die Auftragnehmerin im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
  3. Die Auftragnehmerin verwahrt übergebene Schlüssel sorgfältig und gibt sie unverzüglich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zurück.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Für laufende Reinigungsverträge (Unterhaltsreinigung) gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird.
  2. Für Einzelaufträge gilt der Vertrag bis zur einmaligen Erbringung der beauftragten Leistung.
  3. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 13 Übernahmeregelung

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, weder unmittelbar noch mittelbar Arbeitnehmerinnen oder Mitarbeiterinnen der jeweils anderen Vertragspartei abzuwerben.
  2. Für den Fall, dass der Auftraggeber während der Vertragsdauer oder innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende ein Arbeitsverhältnis mit einer Mitarbeiterin der Auftragnehmerin eingeht, ist eine Vermittlungsprovision in Höhe von 2,5 Monatsvergütungen an die Auftragnehmerin zu zahlen.

§ 14 Reinigungsmittel und Geräte

  1. Die Auftragnehmerin stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen sowie Reinigungs- und Pflegemittel auf eigene Kosten zur Verfügung.
  2. Es werden umweltfreundliche, formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet.
  3. Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom sowie einen verschließbaren Raum oder Schrank zur Unterbringung der Reinigungsmittel und -geräte zur Verfügung.

§ 15 Sicherheitsbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder für eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin in Leverkusen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  4. Die Auftragnehmerin nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

SeLa Clean — Gebäudereinigung

GbR Laura Fernández Ciszewski & Selina Elyahyaoui

Burscheiderstr. 157

51381 Leverkusen

info@selaclean.de | www.selaclean.de